Als Miterbe Teil einer Gemeinschaft zu sein, die Sie sich nicht selbst ausgesucht haben und in der Sie nicht allein handeln können, kann ein Nährboden für Konflikte sein.
Um langwierige, kostspielige und voneinander trennende Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann eine Mediation maßgeblich zur Klärung der Verhältnisse beitragen. Gemeinsam können Sie Ihren Weg ebnen, einvernehmlich und nachhaltig einen Umgang mit dem Nachlass Ihres verstorbenen Mitmenschen zu finden.
- Karl Jaspers -
Erbengemeinschaften als rechtliche Konstrukte wirken zunächst abstrakt. Was darf man als Miterbe eigentlich und was nicht? Wer Teil einer Erbengemeinschaft ist, dem wird schnell klar: Ich darf so einiges, aber nur mit Zustimmung der übrigen Miterben. Was aber, wenn die Meinungen auseinandergehen und der eine andere Pläne mit Nachlass-Gegenständen hat als der andere? Die rechtlichen Möglichkeiten sind komplex.
Das vorher so abstrakte Konstrukt bekommt dann schneller spürbaren Inhalt, als möglicherweise gewollt. Unterschiedliche Ansichten verursachen regelmäßig keinen Konflikt, wohl aber die Gefühle dahinter. Alte Verletzungen aus der Vergangenheit kommen wieder hoch, schwelende Familien-Konflikte kochen neu auf, Unverständnis zeigt sich, möglicherweise auch Misstrauen. Die rechtliche "Gemeinschaft" zeigt nun unverfroren die Risse auf, die ehemals zwischen Ihnen entstanden sein können.
Aus diesem Grund erweist es sich in einer Mediation als sinnvoll, die rechtlichen Themen zweitrangig zu beleuchten. Das bedeutet nicht, dass sie unwichtig sind. Gleichzeitig steckt hinter der Ansicht eines jeden Miterben ein nachvollziehbares Interesse, das zunächst gesehen und verstanden werden möchte. Sie als Erbengemeinschaft dabei anzuleiten, Verständnis für die Perspektive des anderen zu entwickeln und sich selbst auch verstanden zu fühlen, ist meine Aufgabe als Mediatorin.
Möglicherweise stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Kontext dann gar nicht mehr. Und wenn doch, dann lässt es sich konstruktiver mit "Mitmenschen" darüber sprechen, als mit "Gegenparteien".
Bitte beachten Sie, dass ich trotz meiner vorherigen Tätigkeit in Nachlassverfahren keinerlei rechtliche Beratung einbringen darf. Für Ihre rechtliche Absicherung ist es möglich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen bzw. Ihren Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwälte zu gegebener Zeit in die Mediation einzubinden.
Telefon: +49 151 43363251
E-mail: info@paulina-storch.de
Anschrift: Bültepad 5, 31535 Neustadt am Rübenberge OT Otternhagen
© Copyright Paulina Storch 2024, Mediatorin & Dipl.-Rechtspflegerin
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